Energieausweis

Neue Anforderungen an den Energieausweis


Seit dem +49 17655423210 ist die Übergangszeit für die Anpassung der Energieausweise zu Ende. Folglich müssen alle neu zu erstellenden Energieausweise jetzt den Vorgaben des  Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. 


  • Gesetzliche Grundlage: GEG
  • höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen
  • erhöhte Anforderungen bei Erstellung der Modernisierungsempfehlungen
  • Kennwertklassifizierung erfolgt nun nach dem Primärenergiekennwert
  • Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen


Unterschied Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis 

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Diese Form des Energieausweises steht daher in enger Abhängigkeit zum individuellen Nutzerverhalten.Der Vebrauchsausweis wird auch Energieverbrauchsausweis, verbrauchsbasierter / verbrauchsorientierter Energieausweis oder Energiepass genannt.

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird ein komplettes Gutachten zur Energieeffizienz inklusive Modernisierungsempfehlungen erstellt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Nutzer.

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